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Bern, 18. August 2010

Medienmitteilung

Stellungnahme zur Verschärfung des Gesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs BÜPF – Vernehmlassungsfrist 18. August 2010

Kontakt für weitere Stellungnahmen: grundrechte.ch: RA Viktor Györffy, Präsident, Telefon 044 240 20 56; DJS: Telefon 031 312 83 34

Trojaner verletzen elementare Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte

Die Demokratischen JuristInnen Schweiz DJS und der Verein grundrechte.ch üben in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zur Verschärfung des BÜPF harsche Kritik. Die Vorlage gehe in vielen Teilen viel zu weit und sei sowohl rechtlich als auch technisch unüberlegt. DJS und grundrechte.ch verlangen deshalb die Rückweisung an den Bundesrat bzw. an das EJPD.

Alleine die per Gesetz von allen Telekommunikations-Anbietern verlangte Speicherung der Daten von neu 12 Monaten (bisher 6) sei völlig überrissen. Sie würde vor allem kleinere (lokale) Anbieter in ihrer Existenz bedrohen, zumal der Bund für diese Überwachungsdienste künftig keine Entschädigungs-Zahlungen mehr leisten will. Mit der lückenlosen, 12monatigen Erfassung aller Kommunikations-„Randdaten“ (Telefon, E-Mail, SMS etc.) würden sämtliche Handy- und InternetnutzerInnen noch stärker und länger pauschal verdächtigt. Auch die Post sowie private Kurierdienste sollen die Informationen, wer wem einen Brief oder ein Paket gesendet hat neu für 12 Monate aufbewahren – und das obwohl sie heute schon die 6monatige Speicherungspflicht nicht erfüllen können. Die Provider würden zudem zu regelrechten Hilfspolizisten: Sie sollen von Staates wegen gezwungen werden, heimlich Schadsoftware in die Datenverarbeitung ihrer KundInnen einzuschleusen.

Die Einschleusung von Trojanern sei ein Quantensprung der heimlichen Überwachung und Ausforschung des gesamten Umfelds und der Lebenssituation einer Person, bilden sich doch heute weite Bereiche des Privatlebens im Computer ab. Das wäre, wie wenn man – anstatt die Briefe einer Person abzufangen – ihren Schreibtisch aufbrechen und neben dem Büro gleich auch noch das Wohn- und Schlafzimmer durchstöbern würde. Die vorgesehene Einschleusung von sog. Trojanern ist für die DJS und grundrechte.ch absolut unhaltbar, zumal der Gesetzesentwurf weder einen stark einschränkenden Deliktskatalog noch irgendeine Einschränkung bei der zugelassenen heimlichen Durchforstung der Programme vorsieht. Die Untersuchungsbehörden erhielten damit Zugang zu höchst privaten Informationen: Strafrechtlich nicht relevante Dateien können praktisch erst im Nachhinein aussortiert werden. Dies verletze, so die Haltung der DJS und grundrechte.ch das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.

Weiter weisen die DJS und grundrechte.ch darauf hin, dass sich hinter der wenig aussagenden Gesetzesbestimmung in Art. 22 (Identifizierung von Internet-Benutzern) eine weitere neue gigantische Überwachungsvorschrift verberge: Immer mehr Schulen, Hotels, Spitäler bieten heute als zusätzliche Dienstleistung kostenlosen Internetzugang über ihr WLAN an. Die Stadt Zürich plant gar ein flächendeckendes WLAN-Netz über dem ganzen Stadtgebiet. Was als Imagegewinn angepriesen wird soll nun mit einer permanenten Kontrolle der BenutzerInnen bezahlt werden: Gemeinsam mit den Providern sollen die kostenlosen Anbieter von WLAN-Netzen verpflichtet werden, die Identität ihrer KundInnen, SchülerInnen etc. festzustellen. Diese Regelung wäre faktisch eine Ausweispflicht beim Internetzugang im öffentlichen Raum resp. in öffentlichen Institutionen. Sie zeige die Strategie der totalen Kontrolle und Überwachung die hinter der gesamten Vorlage erkennbar ist. DJS und grundrechte.ch verlangen daher vom Bundesrat, diese völlig unverhältnismässige und unausgegorene Gesetzesvorlage zurückzunehmen.

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