Logo Verein/Association

Verschärftes Nachrichtendienstgesetz NDG für grundrechte.ch inakzeptabel

29. Oktober 2014

Die von der Kommission SiK-N vorgeschlagenen Verschärfungen des NDG sind für grundrechte.ch unhaltbar. Insbesondere das Organisationsverbot kann nicht akzeptiert werden. Gegen Strukturen wie die des IS ist das Verbot völlig untauglich, genauso wie das im derzeit gültigen Staatsschutzgesetz BWIS vorgesehene Tätigkeitsverbot (das notabene bislang nie zur Anwendung kam). Die vorgesehene Definition, wonach Organisationen verboten werden könnten ist so schwammig formuliert, dass ein Verbot - so die Befürchtung von grundrechte.ch - viel eher gegen politisch nicht genehme Gruppierungen eingesetzt würde. Rechtsstaatlich unhaltbar ist auch die Tatsache, dass gegen ein Organisationsverbot keine Beschwerde möglich sein soll.

grundrechte.ch wehrt sich auch gegen ein separates Informationssystem zur Identifikation von bestimmten Kategorien ausländischer Personen (Ein- und Ausreise): Damit würden Angehörige bestimmter Nationalitäten pauschal stigmatisiert und verdächtigt und sie wären ohne Berichtigungs- oder Beschwerdemöglichkeit der nachrichtendienstlichen Willkür ausgesetzt. Auch die Aufbewahrungsdauer von Restdaten von neu 20 Jahren ist völlig unverhältnismässig, zumal nicht klar definiert wird, worum es sich bei diesen „Restdaten“ genau handelt (Art. 47 Ziff. g E-NDG: „übrige Daten“) und wie und von wem sie verwendet werden dürfen.

Demgegenüber bleibt das Einsichtsrecht auf dem inakzeptabel tiefen Niveau wie bisher, vor allem was die Kompetenzen des EDÖB betrifft. Im Entwurf zum NDG hätte er immerhin die Kompetenz gehabt mitzuteilen, dass es bei der Datenbearbeitung durch den NDG tatsächlich zu Fehlern kam und er eine Empfehlung zu deren Behebung an den NDB gerichtet habe. Die SiK will diesen kleinsten Fortschritt im Einsichtsrecht rückgängig machen („…im Falle von Fehlern….“). Das wichtigste Instrument einer öffentlichen Kontrolle und Einschränkung der Staatsschutz-Tätigkeit bleibt damit weiterhin zahnlos.

grundrechte.ch setzt darauf, dass der Nationalrat in der Dezembersession zur Vernunft kommt und die Anträge der Kommission - mit etwas Abstand zu der, von einschlägigen Kreisen gepflegten IS-und „Dschihadisten“-Hysterie - ablehnen wird.

Webauftritt gestaltet mit YAML (CSS Framework), Contao 3.5.27 (Content Management System) und PHPList (Newsletter Engine)

Copyright © 2006-2024 by grundrechte.ch